Allgemeine Regelungen
Eine GFS (Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen) wird von jeder Schülerin und jedem Schüler des Gymnasiums ab Klasse 7 verlangt, einmal pro Schuljahr in einem selbstgewählten Fach. Diese GFS zählt für die Endnote genauso viel wie eine Klassenarbeit oder eine Klausur. In Fächern wie Sport oder Bildende Kunst kann sie einer praktischen Note entsprechen.
Prinzipiell sind alle Fächer für eine GFS geeignet, ausgenommen die 2. Fremdsprache in den beiden ersten Lernjahren und die 3. Fremdsprache im 1. Lernjahr.
In der Kursstufenphase (Kl. 11 und 12) müssen in den ersten drei Kurshalbjahren insgesamt drei GFS in verschiedenen Fächern abgelegt werden. Sinnvoll ist, die GFS auf drei Kurshalbjahre zu verteilen.
Das Fach, in dem die GFS gehalten werden soll, muss bis zu den Herbstferien festgelegt sein, in der Kursstufe bis zu den Herbstferien des ersten Kurshalbjahres.
In der Regel sollte auch das Thema in Absprache mit der Fachlehrerin oder dem Fachlehrer bis zu den Herbstferien feststehen. Anschließend werden die GFS im gewählten Fach gehalten. Einzige Ausnahme ist die 7. Klasse, hier werden die Schülerinnen und Schüler zunächst über das Fach LMP an die Methodik (z.B. Präsentations- und Hausarbeitskriterien) und an die weiteren Gestaltungsmöglichkeiten einer GFS herangeführt. Deshalb können die Schülerinnen und Schüler dieser Jahrgangsstufe erst ca. ab Januar ihre GFS absolvieren.
Der Termin der GFS ist, wie der einer Klassenarbeit, rechtzeitig festzulegen und bei Krankheit ebenso zu entschuldigen.
Arbeitsformen
Häufig werden Präsentationen als GFS gewählt, aber auch Hausarbeiten, die Teilnahme an Wettbewerben, Führungen durch Museen oder durch Sehenswürdigkeiten, die Gestaltung von Schaukästen, das Anlegen von Portfolios, das Durchführen von Experimenten oder das selbstständige Halten einer Unterrichtsstunde können als GFS anerkannt werden.
Empfohlen wird, mehrere Möglichkeiten und verschiedene Fächer während der Schullaufbahn zu nutzen.
Entsprechend verschieden sind die Bewertungsmaßstäbe der Lehrerinnen und Lehrer, die eine GFS beurteilen. Je nach GFS-Typ ist ein nachfragendes Gespräch (Kolloquium) im Anschluss an den vorbereiteten Teil der GFS sinnvoll, in dem die Lehrkraft sich von der Eigenständigkeit der geleisteten Arbeit überzeugt.
Verfahren
Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer informieren die Schülerinnen und Schüler über das generelle Verfahren. Sie weisen dabei deutlich darauf hin, dass eine eigenständige Arbeit erwartet wird und eine bloße Reproduktion unzureichend ist.
Jeder Fachlehrer bzw. jede Fachlehrerin stellt die fachspezifischen Möglichkeiten, Themen und auch die Bewertungskriterien vor. Die Schülerinnen und Schüler wählen die Themen aus dem Angebot der Lehrkraft bzw. bei eigenen Vorschlägen in Absprache mit ihr.
Vor der eigentlichen GFS muss eine Vorbesprechung erfolgen, bei der dem Schüler bzw. der Schülerin (spätestens) das für seine bzw. ihre GFS gültige Bewertungsraster ausgehändigt wird.
Diese Bewertungskriterien wurden in der Fachschaft abgestimmt. Für den Termin der Vorbesprechung und die Übergabe des Bewertungsrasters sind Schüler bzw. Schülerin und Lehrkraft gleichermaßen verantwortlich.
Im Anschluss an die GFS gibt die Lehrkraft der Schülerin bzw. dem Schüler eine schriftliche Rückmeldung, in der die Note begründet ist.
Die GFS sollte in der Regel bis zu den Pfingstferien gehalten sein, um Zeitdruck am Schuljahresende zu vermeiden.